Tuesday 29 August 2017

Binary Trading Club


Es sieht kommunikativ dann so aus, als stünde lediglich Aussage gegen Aussage. Wenn es aber in Wahrheit eine falsche Tatsache ist, warum sollte der Betroffene es hinnehmen müssen, dass das weiter verbreitet wird? Das will mir nicht einleuchten. Firma XY betrügt ihre Kunden.


Für den Betrioffenen nicht erträglich. Da war doch was mit Betrug? Ich google das mal. Was Google betrifft: Die Pflicht zur Unterlassung erstreckt sich auch auf den Cache der Suchmaschine. Der Anbieter einer Seite muß das ggfs. Geht aber relativ einfach.


Ja, es ist absolut wünschenswert, dass sich potentielle Abmahner auf Augenhoehe im Vorfeld mit dem Blogger in Verbindung setzen. also wir wollen ja nicht abmahnen, aber wenn du den Artikel nicht loescht, dann tun wir das trotzdem! wenn Du das nicht löscht, dann ist auch OK, dann nehmen wir das einfach weiter hin?


Dann braucht er sich doch nicht zu melden. Das ist dann fuer den Betroffenen aehnlich schlimm wie eine kostenlose Abmahnung: er fuehlt sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschraenkt. Das ist es eben nicht und war es übrigens auch nie. Auch nicht in den USA. falsch, also wörtlich, übersetzt. nur haftet dort eben normalerweise im Internet nicht der Intermediär.


Der Blogger, der einen eigenen Text schreibt, aber ganz genauso, wie in Deutschland! Das ist ein subjektives Empfinden und mag rechtlich gesehen voellig anders sein. Der Blogger aber bekommt ein negatives Bild vom Rechtssystem, wenn er den Eindruck hat, dass seine Meinungsfreiheit nichts mehr zaehlt.


Wenn beide Seiten die Meinung der anderen Seite als solche akzeptieren und damit auch entsprechend umgehen, waere das die beste Loesung. Nur umgekehrt bekäme das Opfer ebenfalls ein negatives Bild vom Rechtssystem, wenn es den Eidnruck bekommt, es kann sich nicht gegen ungerechtfertigte und schädliche Behauptungen, Beleidigungen etc. das Gefuehl, dass das Mittel der Abmahnung eher dazu benutzt wird, um eine negative Berichterstattung aus der Welt zu bekommen. Das hat noch nicht einmal immer was mit Geschaeftsschadigung, Ehrabschneidung oder Beleidigung zu tun. Wenn ein Blogger ueber seine Erfahrungen mit einem Provider schreibt und das anhand von Emails auch belegen kann, dann ist das kein Grund fuer eine Abmahnung.


Genau so etwas passiert aber. Und dann greift der Provider auch noch andere Blogger an, die ueber diesen Fall berichten. Instrument auch zur Drohung eingesetzt werden, um Schaden anzurichten: Mit einem Messer kann man Brot schneiden oder eben auch jemandem bedrohen. Die Kritik, wenn das zu Unrecht geschieht, sollte sich dann aber gegen die Person richten, die das Messer führt und nicht gegen das Messer selbst. den dahinter stehenden Rechtsgedanken, die Pressekammern im Allgemeinen usw. Entweder ich kritisiere konkrete systemische Probleme oder konkrete Vorgänge und Menschen und führe dann eben mit denen auch den Streit.


Aber bitte nicht beides vermischen. Das Beispiel mit der Politikerin und dem Kind ist vielleicht gar nicht mal so schlecht. Was ist an einer solchen Behauptung denn so schlimm?


Ist eine echter Fall, kann ich leider nicht aufdecken. Ist aber eben ein schönes Beispiel, warum Gegendarstellungen oft nicht das Mittel der Wahl sind. Manche Unwahrheiten erscheinen dem einen Banal, für den Betroffenen wirken sie aber schädlich oder sogar verheerend. mag sein, wenn man gezielt danach sucht, aber Google findet zwar viel, aber man muss schon gezielt etwas suchen, um auch das richtige zu finden. Gerade bei Firmen oder Personen die NICHT prominent sind, zeigt Google solche Einträge dann oft eben als so ziemlich ersten oder sogar einzigen Treffer. immer mehr nur noch mit Wikipedia und Google zu machen.


mit ziemlicher Sicherheit in einem Unternehmensporträt auf und zwingt den Betroffenen auch Jahre später noch dazu, sich für etwas zu rechtfertigen, was nie gestimmt hat. Ich auch, nur: Staatlich verordnet wäre es nun tatsächlich mal genau das, was bei der ganzen Abmahndiskussion immer wieder fälschlicherweise so benannt wird: Zensur! aber auch nicht das Opfer mit den Kosten allein bleibt. Reply to: Abmahnwahn vs. Ja, bei manchen Alphabloggern sehe ich einen direkten Vergleich mit herkoemmlichen Journalisten durchaus als gerechtfertigt an. Blogger wie mir hingegen nicht. Muss der Abmahner derzeit ernsthaft damit rechnen, auf entsprechenden Kosten sitzen zu bleiben?


Meinem Empfinden nach nicht. Zumal er ja auch gar nicht ernsthaft abmahnen, sondern lediglich damit drohen muss, um seine Ansprueche durchzusetzen. Gegendarstellung: da sehe ich nicht so recht die zusaetzlichen Kosten oder den Mehraufwand, wenn ich der Firma anbiete, dass sie mir einen Text schreiben kann, den ich dann an gleicher Stelle veroeffentliche. Da sind Blogs vielleicht auch im Vorteil zu Printmedien, wo dann ueber den Ort der Gegendarstellung verhandelt wird.


Bei einem Blog kann ich die Gegendarstellung im gleichen Artikel auch noch nachtraeglich unterbringen, so dass beides zusammen auch von Suchmaschinen gefunden wird. Da sehe ich eigentlich einen Vorteil fuer die Gegendarstellung gegenueber einer Abmahnung mit einer damit verbundenen Löschung. Denn bis der Artikel geloescht ist, hat Google den eh schon im Cache. Wenn ich den Artikel update, bekommt Google dies auch mit und updatet seinen Cache. Ja, es ist absolut wünschenswert, dass sich potentielle Abmahner auf Augenhoehe im Vorfeld mit dem Blogger in Verbindung setzen. also wir wollen ja nicht abmahnen, aber wenn du den Artikel nicht loescht, dann tun wir das trotzdem!


Das ist dann fuer den Betroffenen aehnlich schlimm wie eine kostenlose Abmahnung: er fuehlt sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschraenkt. Das ist ein subjektives Empfinden und mag rechtlich gesehen voellig anders sein. Der Blogger aber bekommt ein negatives Bild vom Rechtssystem, wenn er den Eindruck hat, dass seine Meinungsfreiheit nichts mehr zaehlt. Wenn beide Seiten die Meinung der anderen Seite als solche akzeptieren und damit auch entsprechend umgehen, waere das die beste Loesung.


das Gefuehl, dass das Mittel der Abmahnung eher dazu benutzt wird, um eine negative Berichterstattung aus der Welt zu bekommen. Das hat noch nicht einmal immer was mit Geschaeftsschadigung, Ehrabschneidung oder Beleidigung zu tun. Wenn ein Blogger ueber seine Erfahrungen mit einem Provider schreibt und das anhand von Emails auch belegen kann, dann ist das kein Grund fuer eine Abmahnung.


Genau so etwas passiert aber. Und dann greift der Provider auch noch andere Blogger an, die ueber diesen Fall berichten. Das Beispiel mit der Politikerin und dem Kind ist vielleicht gar nicht mal so schlecht.


Was ist an einer solchen Behauptung denn so schlimm? Ok, es kommt auf den Zusammenhang an: wenn sie verheiratet ist und das im Zusammenhang mit einem Dritten erwaehnt wird. Aber bedarf soetwas wirklich einer Abmahnung? mag sein, wenn man gezielt danach sucht, aber Google findet zwar viel, aber man muss schon gezielt etwas suchen, um auch das richtige zu finden.


Das ist nicht immer ganz einfach. Reply to: Abmahnwahn vs. Man muss aber auch sehen, daß nicht alle diese Alphablogger ausgebildete Journalisten sind, die sich eventuell auf ihren presserechtlichen Sonderstatus berufen können. Doch, klar: Nicht die Auflage bestimmt den rechtlichen Status.


ist kein geschützter Beruf oder fester Ausbildungsgang. Der Begriff des Journalisten oder der Presse ist gesetzlich noch nicht mal fix definiert. Viele bekannte Journalisten haben nie eine förmliche Ausbildung durchlaufen. denn auch dessen Pflichten, aber auch Privilegien, ergeben sich letztlich aus den Art.


und 1 GG und nicht aus speziellen Gesetzen für eine Berufsgruppe. Inzwischen scheinen mir Abmahnungen aber eher ein Mittel geworden zu sein, um unliebsame Äußerungen aus der Welt zu schaffen und Kritiker mundtot zu machen, da diese häufig die hohen Kosten, die mit einem Widerspruch und somit einem Gang vor ein Gericht verbunden sind. umgehen muß und mich dagegen wehren sollte, wenn es mich eben trifft. Das Begehren der Opfer, die weitere Verbreitung falscher und schädlicher, rechtswidriger Äußerung zu verhindern, finde ich aber völlig legitim.


Daher muß ihnen diese Möglichkeit erhalten bleiben, selbst wenn die Gefahr von Mißbrauch besteht. es kann einem leider keiner abnehmen, sich gegen rechtsmißbräuchliche Ansprüche wie auch andere Lebensrisiken zu wehren. Zudem: In Deutschland ist das doch eigentlich ganz vernünftig gelöst. der muß wissen, dass mit zunehmende Relevanz an ihn auch ein zunehmender Maßstab an journalistischer Sorgfalt gelegt werden kann. Dies wird, wie bereits erwähnt, durch den fliegenden Gerichtsstand verschlimmert, indem ich mir ein mir gewogenes Gericht aussuchen kann. Vielmehr sollte die politische Forderung erst einmal sein, den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen.


Ein Blick in die liberale Schweiz zeigt, dass man das sogar noch steigern kann. nicht nur den Gerichtsstand wählen, sondern sogar das Recht, das vor dem Schweizer Gericht zur Anwendung kommen soll. Das führt dann noch zu viel krasseren Ergebnissen.


Trotzdem redet hier nie einer von der Schweiz.